Für Geschäftskunden legen wir unseren Fokus auf die Installation und Instandsetzung betrieblicher Versorgungssysteme. Hier steht der Arbeitgeber mit seinen Interessen im Vordergrund.
Im Dialog erarbeiten wir mit dem Arbeitgeber, der Personalabteilung und der Arbeitnehmervertretung ein nachhaltiges Versorgungskonzept. Mit unseren juristischen und steuerberatenden Kooperationspartnern können wir unsere Mandanten über den aktuellsten Stand in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht, Versicherungsvertragsgesetz, Tarifverträge und Einkommenssteuergesetz informieren. Wir gewährleisten somit eine allumfassende Beratung.
Nach der Konzepterstellung beraten wir in persönlichen und vertraulichen Mitarbeitergesprächen die Belegschaft. Dabei stehen wir außerhalb der Arbeitszeit ihres Unternehmens für individuelle Gespräche zur
Verfügung. Bindung durch Einbindung ist die Folge: Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Prozess kann Arbeitszufriedenheit und positive Grundeinstellung dem Unternehmen gegenüber spürbar und anhaltend
erhöhen.